Angeboten wird ein umfangreicher Wartungsservice für Fenster, Türe, Tore und Brandschutzsysteme aller Hersteller.
Für Betriebsstätten ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu wahren und im Falle von Brandschutzanlagen, die Brandschutzfunktion sicherzustellen.
Versicherungsansprüche können dabei im Falle von Sach- oder Personenschäden nur geltend gemacht werden, wenn die regelmäßigen Fristen für Wartungen und Prüfungen eingehalten werden. Aber auch die Erhöhung der Lebensdauer der Anlagen bzw. die Vermeidung von Schäden und Ausfallzeiten durch regelmäßige Wartung erzielt werden.
Als Fach- und Sachkundenfirma können wir die vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen nach den jeweils geltenden Bestimmungen durch, z.B. zur ASR A1.7 und DIN 14677 Durchführen und Dokumentieren.
Ihre Vorteile
- Einhaltung der Prüfpflicht durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Vermeidung von Schäden und Ausfallzeiten durch regelmäßige Wartung z. B. von allen beweglichen Teilen
- Garantiert sicherer Betrieb und Funktionsfähigkeit Ihrer Anlagen
- Aufrechterhaltung der baurechtlichen Zulassungen und des Versicherungsschutzes
- Unterstützung bei der vorgeschriebenen Dokumentationspflicht
- Proaktive Terminabsprache für vorgeschriebene Prüf- und Wartungszyklen